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SCHAFFHAUSEN BUS - Ein Nachtzuschlag für Alles

Ein Nachtzuschlag für Alles

Ab 10. Dezember 2011 gilt der Einheits-Nachtzuschlag von CHF 5.-Neu: Ein Nachtzuschlag für neun Nachtnetze.

Neu ab Nacht 9./10. Dezember 2011: Einheits-Nachtzuschlag von CHF 5.– für FlexTax, OSTWIND, ZVV, A-Welle, Tarifverbund Zug, Tarifverbund Schwyz, Z-Pass sowie die Nachtzüge Schaffhausen – Singen und Zürich – Luzern.

Mit dem Nachtnetz haben Sie in den Nächten von Freitag auf Samstag und von Samstag auf Sonntag bis in die frühen Morgenstunden sichere Mobilität mit Bahn und Bus.

Für die Benützung des Nachtnetzes sind zwei Tickets erforderlich:

  • Ticket 1: Gültiger Fahrausweis. Sie benötigen einen gültigen Fahrausweis (z.B. Zonenbillett, Tageskarte, Abo, GA, usw.) für die Fahrt vom Start zum Zielort. Fahrausweise, deren Gültigkeitsdauer auf Kalendertage lauten (z.B. 9-Uhr-Tageskarte, Tageskarte zum Halbtaxabo, nationale und internationale Tickets) gelten bis 5 Uhr morgens des Folgetages. 
  • Ticket 2: Nachtzuschlag von CHF 5.– Der Nachtzuschlag ist erhältlich beim Fahrpersonal in den Bussen, am Billetautomat als Einzelzuschlag resp. als Multi-Zuschlagskarte (CHF 27.– für 6 Zuschläge) oder als SMS («NZ» an 988. CHF 5.–/SMS). GA, Halbtaxabo und andere Ermässigungskarten können für den Zuschlag nicht geltend gemacht werden.

Wichtig: Bestimmungen über die Gültigkeit der sich heute im Umlauf befindenden Tickets sind unter www.zvv.ch/de/fahrplan/nachtnetz ersichtlich.

Wichtig: Bereits gekaufte Nachtzuschläge einzelner Verbunde sind auch nach Einführung in der Nacht 9./10.12.2011 im ganzen Gebiet des Einheits-Nachtzuschlages gültig. So können Sie Ihre alten Einzelzuschläge und Multikarten ganz einfach aufbrauchen.

Ticket und Nachtzuschlag vor Reiseantritt am Automaten, Schalter oder per SMS beziehen. Unbedingt beachten: Tickets  und Zuschläge können in den Zügen nicht gekauft werden. 

Achtung: Fehlt bei der Ticketkontrolle eines der beiden Tickets, bezahlen Sie nebst einer Fahrpreispauschale immer zusätzlich eine Gebühr.

Die Karten der Schaffhauser Kantonalbank gelten nur im FlexTax-Nachtnetz als Nachtzuschlag

Inhaberinnen und Inhaber einer Maestro-Karte oder Maestro-STUCard der Schaffhauser Kantonalbank bezahlen im FlexTax-Nachtnetz keinen Nachtzuschlag. Weisen Sie die Maestro-Karte oder Maestro-STUCard der Schaffhauser Kantonalbank, Ihren gültigen Fahrausweis sowie einen amtlichen Ausweis auf Verlangen dem Kontrollpersonal vor.  

Die Karten der Schaffhauser Kantonalbank gelten ausschliesslich im FlexTax-Nachtnetz als Nachtzuschlag. Sie sind in den Nachtnetzen der Nachbarverbunde nicht gültig.

Das Gleis 7-Abo wird auch im Nachtnetz nur auf den Zügen der SBB, THURBO und SOB akzeptiert. Es muss ein Nachtzuschlag gelöst werden.

Weitere Details: www.nachtnetz.ch  / Nachtnetz Broschüre 671 KB

 

Zuschlag per SMS

  • SMS mit Text «NZ» an die Zielnummer «988» senden (CHF 5.–/SMS)
  • Nachtzuschlag wird als SMS zugestellt
  • Das erhaltene SMS ist dem Fahr-/Kontrollpersonal auf Verlangen vorzuweisen.
Lösen Sie den Nachtzuschlag bequem per SMS im Voraus.