



Neu: Ein Nachtzuschlag für neun Nachtnetze.
Neu ab Nacht 9./10. Dezember 2011: Einheits-Nachtzuschlag von CHF 5.– für FlexTax, OSTWIND, ZVV, A-Welle, Tarifverbund Zug, Tarifverbund Schwyz, Z-Pass sowie die Nachtzüge Schaffhausen – Singen und Zürich – Luzern.
Mit dem Nachtnetz haben Sie in den Nächten von Freitag auf Samstag und von Samstag auf Sonntag bis in die frühen Morgenstunden sichere Mobilität mit Bahn und Bus.
Für die Benützung des Nachtnetzes sind zwei Tickets erforderlich:
Wichtig: Bestimmungen über die Gültigkeit der sich heute im Umlauf befindenden Tickets sind unter www.zvv.ch/de/fahrplan/nachtnetz ersichtlich.
Wichtig: Bereits gekaufte Nachtzuschläge einzelner Verbunde sind auch nach Einführung in der Nacht 9./10.12.2011 im ganzen Gebiet des Einheits-Nachtzuschlages gültig. So können Sie Ihre alten Einzelzuschläge und Multikarten ganz einfach aufbrauchen.
Ticket und Nachtzuschlag vor Reiseantritt am Automaten, Schalter oder per SMS beziehen. Unbedingt beachten: Tickets und Zuschläge können in den Zügen nicht gekauft werden.
Achtung: Fehlt bei der Ticketkontrolle eines der beiden Tickets, bezahlen Sie nebst einer Fahrpreispauschale immer zusätzlich eine Gebühr.
Inhaberinnen und Inhaber einer Maestro-Karte oder Maestro-STUCard der Schaffhauser Kantonalbank bezahlen im FlexTax-Nachtnetz keinen Nachtzuschlag. Weisen Sie die Maestro-Karte oder Maestro-STUCard der Schaffhauser Kantonalbank, Ihren gültigen Fahrausweis sowie einen amtlichen Ausweis auf Verlangen dem Kontrollpersonal vor.Die Karten der Schaffhauser Kantonalbank gelten ausschliesslich im FlexTax-Nachtnetz als Nachtzuschlag. Sie sind in den Nachtnetzen der Nachbarverbunde nicht gültig.
Das Gleis 7-Abo wird auch im Nachtnetz nur auf den Zügen der SBB, THURBO und SOB akzeptiert. Es muss ein Nachtzuschlag gelöst werden.
Weitere Details: www.nachtnetz.ch / Nachtnetz Broschüre
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