
Weichenstellungen im regionalen Personenverkehr 2024 bis 2030
Das Bundesamt für Verkehr (BAV) und der Kanton Schaffhausen (Baudepartement) haben dem Gesuch für eine zentrale Garagierungslösung für den Regionalbusverkehr mit Aufhebung des Depots Schleitheim zugestimmt. Voraussetzung dafür war, dass die vbsh vorgängig mit dem Kanton Schaffhausen die Zielvereinbarung für den regionalen Personenverkehr für die Fahrplanjahre 2024 bis 2030 unterzeichnet haben. Die Zielvereinbarung tritt am 10. Dezember 2023 in Kraft.
Die Zielvereinbarung umfasst den Betrieb und die Marktverantwortung der regionalen Buslinien 21, 22, 23, 24, 25, 27, 28 sowie das regionale Nachtbusangebot. Die vbsh sind verpflichtet, auf Veränderungen des Marktes zu reagieren und eine Steigerung der Nachfrage und der Erlöse anzustreben.
Wir freuen uns, der ganzen Region auch in den nächsten Jahren einen pünktlichen, zuverlässigen und sauberen Transportservice bieten zu dürfen.
Die neue Zielvereinbarung orientiert sich an den Leistungen für das laufende Fahrplanjahr und legt die Leistungsentwicklung in finanzieller und qualitativer Hinsicht fest, wobei die Kosten der Jahre 2024 bis 2030 verbindlich für das gegenwärtige Fahrplanangebot mit Dieselbussen vereinbart wird. Die Betriebskosten sollen gegenüber dem Fahrplanjahr 2023 bei gleichem Leistungsumfang und gleichbleibender Qualität der Dienstleistungen grundsätzlich nicht steigen. Bei der vorgesehenen Umstellung der Regionalbusflotte auf eine fossilfreie Antriebsart werden die Kostensätze neu verhandelt.
Zielvereinbarung als Führungsinstrument
Mit Zielvereinbarungen steuern Bund und Kantone gestützt auf Art. 33 Abs. 2 des Personenbeförderungsgesetzes (PBG) und Art. 24-26 der Verordnung über die Abgeltung des regionalen Personenverkehrs (ARPV) als Besteller die Transportunternehmen, da sie über einen längeren Zeithorizont abgeschlossen werden können. Grundsätzliche Ziele sind die Qualität, die Quantität und die Verbesserung der Effizienz der Leistungen im regionalen Personenverkehr. Qualitätsziele sind unter anderem der Fahrkomfort, die Sicherheit, die Sauberkeit der Fahrzeuge, die Zuverlässigkeit und die Informationen bei Verspätungen.
Garagierung der Regionalbusflotte an einem Ort
Im Jahr 1905 wurde die Strassenbahn Schaffhausen – Schleitheim eröffnet. Seit diesem Jahr gibt es am heutigen Standort auch eine Garagierungsmöglichkeit. 1964 wurde von Tram- auf Busbetrieb umgestellt mit der «Autoverbindung Schaffhausen – Schleitheim» (ASS). Seit der Aufwertung zu einem Depot im Jahr 2005 wurde in der Folge nur mehr das Nötigste in den Gebäudeunterhalt investiert – entsprechend sanierungsbedürftig ist das Gebäude heute.
Für die Unterbringung aller Busse der vbsh wurden verschiedene Varianten geprüft, inklusive Erhalt und Erneuerung des Depots in Schleitheim. Der Neubau einer grossen Einstellhalle am Ebnatring hat sich als die wirtschaftlichste Variante erwiesen – trotz insgesamt etwas mehr Leerfahrten. Durch die Garagierung der Regionalbusse an einem zentralen Ort in der Nachbarschaft des bestehenden Depots Ebnat können Abläufe optimiert und Synergien in der Werkstatt, der Tankstelle und Ladeinfrastruktur, im Depotdienst und der Reinigung der Fahrzeuge realisiert werden. Auch für die Umstellung der Regionalbusflotte auf eine fossilfreie Technologie werden so günstige Voraussetzungen geschaffen.
Wir freuen uns, dass wir als Besteller mit der neuen Zielvereinbarung das öV-Angebot im Kanton Schaffhausen weiterhin in der gewohnt guten Qualität und zu konkurrenzfähigen Kosten bis ins Jahr 2030 sicherstellen können.
Die vbsh hätten in jedem Fall eine neue Einstellhalle am Ebnatring gebaut – ohne Entscheid des Kantons zur zentralen Garagierungslösung wäre sie einfach etwas kleiner ausgefallen. Denn seit dem Rückzug der Rattin AG als Subunternehmer der vbsh per Ende 2021 müssen auch die 13 zuvor in Neuhausen garagierten Fahrzeuge durch die vbsh selbst garagiert werden. Diese Fahrzeuge sind bis heute aus Mangel an gedecktem Parkraum zumeist draussen abgestellt.
Mit der effizienten zentralen Garagierung kann die Dienstleistung der vbsh im Regionalverkehr am kostengünstigsten angeboten werden. Damit werden letztlich die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler im ganzen Kanton entlastet.
Flankierende Massnahmen für die Mitarbeitenden in Schleitheim
Die Mitarbeitenden des Depots Schleitheim werden über den Entscheid persönlich informiert. Ihnen allen wird ein neuer Vertrag mit Arbeitsort respektive bei Fahrdienstmitarbeitenden Dienstort Schaffhausen angeboten. Weitere Massnahmen für die betroffenen Mitarbeitenden des Standorts Schleitheim werden mit der Personalkommission diskutiert.